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Erbschaftssteuern sparen
Wenn Sie Ihre Erben vor hohen Steuern schützen wollen, sollten Sie unbedingt einige Dinge beachten. Das gilt vor allem dann, wenn die Erben nicht Ehegatten und eigene Kinder sind.
In der Schweiz erben Witwen, Witwer und Kinder praktisch zum Nulltarif. Für alle anderen kann es sehr teuer werden, wenn die verstorbene Person keine Vorkehrungen getroffen hat. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten:
In den meisten Kantonen sind Ehegatten und Kinder von der Abgabe befreit. Stiefkinder, Konkubinatspartner, Eltern, Geschwister und Nichtverwandte werden jedoch fast immer zur Kasse gebeten – und zwar kräftig. Nur in den Kantonen Schwyz und Obwalden sind alle Erben steuerfrei.
Die Höhef der Steuer ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Der Satz hängt von der Höhe der Erbschaft und dem Verwandtschaftsgrad ab. Bei Nicht-Verwandten und grossen Erbschaften kann sogar mehr als die Hälfte an den Fiskus fallen. In Genf zum Beispiel zahlen Nichtverwandte bei einer Erbschaft von 500’000 Franken fast 270’000 Franken Steuern. Im Kanton Zug sind es nur rund 71’000 Franken.